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Suchmaschinen und Social Media – Gatekeeper der digitalen Gesellschaft?

Früher entschieden Redaktionen, welche Nachricht es in die Zeitung schafft. Heute entscheiden Ranking-Systeme, welche Nachricht gefunden wird. Ein Blick auf einen alten Begriff der Kommunikationswissenschaft – und auf seine neue Bedeutung im Recht.

Kurzbefund
  • Das Gatekeeper-Konzept stammt aus den 1940er- und 1950er-Jahren.
  • Plattformen kontrollieren weniger den Zugang zur Veröffentlichung als den Zugang zur Aufmerksamkeit.
  • Im EU-Recht ist „Gatekeeper“ heute ein fester Begriff des Digital Markets Act.

Ein Begriff aus der Frühzeit der Medienforschung

Der Begriff Gatekeeper, zu Deutsch Torwächter, geht auf den Sozialpsychologen Kurt Lewin zurück, der in den 1940er-Jahren untersuchte, wie Entscheidungen in Gruppen fallen. Der Kommunikationswissenschaftler David Manning White übertrug die Idee 1950 auf den Journalismus: Er ließ einen Nachrichtenredakteur einer US-Zeitung notieren, warum er Agenturmeldungen aufnahm oder verwarf. Die Studie zeigte, wie stark persönliche Vorlieben und praktische Zwänge darüber entschieden, was Leser zu sehen bekamen.

Seitdem steht Gatekeeping für die Frage: Wer entscheidet, welche Informationen die Öffentlichkeit erreichen – und nach welchen Kriterien?

Vom Tor zur Rangliste

Gatekeeper-Schema: Viele Angebote passieren ein Tor, danach sind nur die oberen Plätze gut sichtbarTORoben: sichtbarunten: kaum gefundenAngebot
Heute ist das Tor offen – entscheidend ist der Platz dahinter · Grafik: mediapolicylab

Im Internet kann jeder veröffentlichen. Das klassische Tor, an dem Redaktionen über Veröffentlichung oder Nicht-Veröffentlichung entschieden, hat an Bedeutung verloren. Der Politikwissenschaftler Axel Bruns hat dafür den Begriff Gatewatching geprägt: Nutzer und Redaktionen beobachten, was anderswo veröffentlicht wird, und leiten es weiter.

Die Macht hat sich damit aber nicht aufgelöst, sondern verschoben. Entscheidend ist heute weniger, ob etwas veröffentlicht wird, sondern wo es in einer Ergebnisliste oder einem Feed erscheint. Die ersten Treffer einer Suchmaschine erhalten den weitaus größten Teil der Klicks; was auf Seite zwei steht, existiert für die meisten Menschen praktisch nicht.

Suchmaschinen und soziale Netzwerke im Vergleich

MerkmalSuchmaschineSoziales Netzwerk
AuslöserAnfrage des NutzersÖffnen der App, Scrollen
SortierungRelevanz für die Anfrageerwartete Interaktion, Beziehungen, Aktualität
Wirkungentscheidet, welche Antwort gefunden wirdentscheidet, worüber man überhaupt nachdenkt
Neue EntwicklungKI-generierte Antworten über den TreffernKurzvideos, Empfehlungen ohne Kontaktbezug

Besonders bedeutsam ist die jüngste Veränderung bei Suchmaschinen: Wenn eine KI-gestützte Zusammenfassung die Frage direkt beantwortet, klicken weniger Menschen auf die zugrunde liegenden Quellen. Der Torwächter wird damit selbst zum Erzähler.

Gatekeeper im Wettbewerbsrecht

Seit dem Digital Markets Act (DMA) ist „Gatekeeper“ auch ein Rechtsbegriff. Die Verordnung (EU) 2022/1925 richtet sich an große Plattformunternehmen, die zentrale Plattformdienste anbieten – etwa Suchmaschinen, soziale Netzwerke, Betriebssysteme oder Marktplätze – und eine gefestigte Stellung zwischen Unternehmen und Endnutzern haben. Im September 2023 benannte die EU-Kommission die ersten sechs Gatekeeper: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. 2024 kam Booking hinzu.

Der DMA zielt auf faire Märkte, nicht auf Meinungsvielfalt. Dennoch berühren sich beide Ziele: Wenn eine Suchmaschine eigene Angebote systematisch bevorzugt, benachteiligt sie auch unabhängige Anbieter von Nachrichten und Informationen. Für journalistische Inhalte gibt es in Deutschland zusätzlich das Diskriminierungsverbot im Medienstaatsvertrag – dazu mehr im Beitrag Wie neutral müssen Plattformen sein?

Gatekeeper im Medienrecht

Während der DMA auf Marktmacht schaut, fragt das Medienrecht nach Meinungsmacht. Der Medienstaatsvertrag verwendet deshalb einen eigenen Begriff: den Medienintermediär. Beide Begriffe überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich. Ein Gatekeeper im Sinne des DMA muss nicht mit Nachrichten zu tun haben – ein Betriebssystem oder ein Marktplatz kann ebenso darunterfallen. Umgekehrt kann ein Nachrichten-Aggregator ein Medienintermediär sein, ohne annähernd die Größe eines DMA-Gatekeepers zu erreichen. Für die Vielfaltssicherung sind beide Perspektiven wichtig: Die eine verhindert, dass wenige Unternehmen Märkte abschotten, die andere, dass sie die Sichtbarkeit von Journalismus einseitig steuern.

Was bleibt

Die Frage von David Manning White ist aktueller denn je – nur lässt sie sich schwerer beantworten. Statt einen Redakteur zu befragen, müsste man heute Ranking-Systeme verstehen, die sich laufend ändern und deren Gewichtung Geschäftsgeheimnis ist. Das Dossier Blackbox Newsfeed zeigt, was darüber bekannt ist.

Quellen und weiterführende Links

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